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Funkschein See

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC „Short Range Certificate“)

Das beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen unter Deutscher Flagge international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind in Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren und Grundkenntnisse der englischen Sprache.

Wir üben auf Geräten von ICOM M 323.

Funkschein Binnen

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk beziehungsweise UBI ist sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschiffahrt gültig. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine ATIS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 15 Jahren.

Wir üben auf Geräten von ICOM M 323.

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